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| Wussten Sie schon ...? |
| Die gesetzliche Krankenversicherung hilft nur in Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht und auch nur dann, wenn der Arzt den Auslandskrankenschein akzeptiert. Im Regelfall wird man als Privatpatient behandelt und die Leistungen werden so abgerechnet. Der medizinisch notwendige Rücktransport wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Ein preiswerter, privater Auslandskrankenschutz ist unbedingt erforderlich. |
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